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Gemeinde Längenfeld -   +43 5253 5205 gemeinde@laengenfeld.gv.at

Die Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Längenfeld auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.


Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Längenfeld gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.


Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an die Gemeinde Längenfeld, Oberlängenfeld 72, 6444 Längenfeld per Tel.: 05253 5205 oder per E-Mail: gemeinde@laengenfeld.gv.at.

Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:

Öffnungszeiten

 

Montag - Freitag:

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

Adresse

 

Gemeinde Längenfeld

Oberlängenfeld 72
6444 Längenfeld
Telefon: +43 5253 5205
gemeinde@laengenfeld.gv.at

Augenblicke

 

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